5 behörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern vom 1. April 2010 [redaktionell geändert per 1. Juli 2020; abgekürzt: KS Nr. B 1], unter Zivil- und Strafgerichtsbarkeit/Kreisschreiben und Musterformulare/Betreibung und Konkurs im Besonderen). 11.2 Sämtliche Zuschläge zum Grundbetrag des Existenzminimums dürfen nur insoweit berücksichtigt werden, als eine Zahlungspflicht besteht und entsprechende Zahlungen bisher auch tatsächlich geleistet wurden (GEORGES VONDER