Seine Ehefrau und seine Tochter würden in Deutschland leben. Da seine Ehefrau nicht erwerbstätig sei, bezahle er ihr Unterhaltsbeiträge von EUR 500.00 pro Monat und die Miete von EUR 1'000.00 pro Monat. 3 3. Am 2. November 2021 erliess das Betreibungsamt die Pfändungsurkunde in der Gruppe Nr. ________ (VB 4).