Es wurde der das Existenzminimum von CHF 1'200.00 übersteigende Betrag gepfändet. Am 28. Oktober 2021 revidierte das Betreibungsamt die Existenzminimumsberechnung. Der Beschwerdeführer konnte neu den Nachweis für die Bezahlung der Miete erbringen. Es resultierte neu ein Existenzminimum von CHF 2'000.00 (inkl. Rundung von CHF 5.00; vgl. Beschwerdebeilagen [BB]).