Seine Ehefrau und seine Tochter (Jahrgang 1996) würden in Deutschland leben. Er verdiene kein Einkommen und werde von der Familie unterstützt. Als monatliche Auslagen nannte der Beschwerdeführer die Mietkosten von CHF 795.00 sowie die Krankenkassenprämien von CHF 245.00 (VB 2). 1.2 Um die Angaben des Schuldners zu überprüfen, ersuchte das Betreibungsamt am 5. Oktober 2021 die Bank G.________, ihm die Saldi sämtlicher auf den Beschwerdeführer lautenden Konti per Vollzugsdatum bekanntzugeben. Am 11. Oktober 2021 gingen die entsprechenden Kontoauszüge beim Betreibungsamt ein.