Gegenstand Beschwerde (SchKG 17) Regeste: Zuschlag für eine Zweitwohnung im Existenzminimum bei Wochenaufenthaltern Grundsätzlich besteht bezüglich eines Zuschlags für eine Zweitwohnung bei der Berechnung des Existenzminimums kein Spielraum. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht dann, wenn der Schuldner zwingende Gründe für den Gebrauch einer Zweitwohnung vorbringt. Speziell zu nennen sind Zweitwohnungen bei Wochenaufenthaltern aufgrund der Arbeitssituation. Das Betreibungsamt hat in diesem Fall dem Schuldner eine angemessene Frist einzuräumen, innert welcher er seine Wohnverhältnisse anpassen kann.