Im Übrigen bestreitet der Schuldner nicht, dass er mit D.________ zusammenlebt. Seiner Ansicht nach handelt es sich aber lediglich um eine Wohngemeinschaft und nicht um ein Konkubinat. Er gibt an, D.________ ein Zimmer für einen Betrag von CHF 100.00 bis CHF 200.00 zu vermieten, um ihr in ihrer schwierigen Lage zu helfen. D.________ sei nicht in der Lage, sich mit einem höheren Betrag an den Mietkosten zu beteiligen.