Zur Begründung stellt er seine eigene Bedarfsrechnung auf. Er geht von Einkünften in der Grössenordnung von CHF 2'800.00 aus. Davon müsse er die Miete (umgerechnet rund CHF 1'500.00) und seine übrigen Lebenshaltungskosten (Arbeitsweg, Essen, Kleidung) bezahlen. Für Rechnungen und Gebühren (Wasser, Strom) - so der Schuldner weiter - verbleibe ein bescheidener Betrag von CHF 400.00. Es sei unmöglich mit diesem Betrag alle Rechnungen zu bezahlen.