Beim Zirkularschreiben ging es jedoch hauptsächlich darum, die Zustimmung der Gläubiger für die weitere Vorgehensweise einzuholen. Der Antrag im Zirkularschreiben lautete, dass die Konkursverwaltung zu ermächtigen sei, die provisorische Verteilungsliste für die Massaverbindlichkeiten zu erstellen und nach deren Rechtskraft die Auszahlung der Abschlagszahlungen an die Massagläubiger vorzunehmen. Da kein Gläubiger gegen diesen Antrag opponierte, wurde dieser Antrag zum Be-