12 rung der Ausgleichskasse K.________ für Lohnbeiträge vom 25. Januar 2017 (Nr. 1 des Verteilungsplans) nach der Konkurseröffnung entstanden ist und deshalb nicht mehr das zeitlich vorangegangene Nachlassverfahren betrifft. Das Gleiche gilt beispielsweise auch für die Forderung der L.________ SA, welche sich auf den Finanzierungsleasingvertrag Nr. 202358.004 vom 18. Mai 2016 stützt (Nr. 5 des Verteilungsplans), sowie für die Forderung des Regionalgerichts Oberland vom 11. Mai 2016 (Nr. 20 des Verteilungsplans).