17.2 Wie bereits vorstehend erwähnt (vgl. E. 16.2 oben), stellen die «Auslagen gem. Kontoauszug» eine Mischung zwischen Auslagen des Konkursamts und Massaschulden des Konkursverfahrens dar. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den im Verteilungsplan als «Massaforderungen während Nachlassverfahren» ausgewiesenen Massaschulden teilweise auch um Massaschulden aus dem Konkursverfahren handelt. Über die F.________ AG wurde am 30. November 2015 der Konkurs eröffnet (vgl. E. 1.1 oben). Es ist davon auszugehen, dass die Forde-