17. 17.1 Weiter rügen die Beschwerdeführer, dass das Konkursamt nicht konsequent zwischen Massaschulden des Konkursverfahrens und Massaschulden des Nachlassverfahrens unterschieden habe. Dies bestreitet das Konkursamt und führt aus, dass es diese Unterscheidung sehr wohl vorgenommen habe. Die Massaschulden des Konkursverfahrens seien auf S. 2 des «Verteilungsplans Massaforderungen» (BB 1) unter Auslagen aufgeführt und würden sich aus dem Kontoauszug (BB 19) ergeben. Dagegen seien die Massaschulden des Nachlassverfahrens direkt im «Verteilungsplan Massaforderungen» unter «Massaforderungen während Nachlassverfahren» aufgelistet.