12. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2021 vereinigte die Verfahrensleitung die Verfahren ABS 21 233 und ABS 21 280. Sie wies darauf hin, dass die beiden Verfahren unter der Verfahrensnummer ABS 21 280 fortgeführt würden. Die beiden getrennt angehobenen Verfahren ABS 21 233 und ABS 21 280 würden den gleichen Gegenstand betreffen, weshalb es zweckmässig erscheine, sie zu vereinigen.