11. Mit Eingabe vom 19. Oktober 2021 nahmen die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 zur Beschwerde der Beschwerdeführerin 3 im Verfahren ABS 21 280 Stellung. Sie beantragten, unter prozessökonomischen Gesichtspunkten seien die beiden Verfahren ABS 21 233 und ABS 21 280 zu vereinigen. Nachdem die Beschwerdeführerin 3 ebenfalls Beschwerde erhoben habe, könne offenbleiben, ob der vom Konkursamt erhobene Einwand, dass die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 nicht beschwerdelegitimiert seien, zutreffe.