9. In seiner Vernehmlassung vom 6. Oktober 2021 im Verfahren ABS 21 280 stellte das Konkursamt den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Beschwerdeführerin 3 habe mit Schreiben vom 30. August 2021 die Rückerstattung des geleisteten Kostenvorschusses verlangt. Mit Schreiben vom 31. August 2021 sei ihr mitgeteilt worden, dass der Kostenvorschuss zur Deckung der Gebühren verwendet werde. Als Beilage sei ihr der «Verteilungsplan Massaforderungen» mitgesandt worden. Dieses Schreiben sei ihr am 8. September 2021 zugestellt worden (Ver-