5. 5.1 In seiner Vernehmlassung vom 16. August 2021 im Verfahren ABS 21 233 stellte das Konkursamt den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. 5.2 Zur Begründung wies das Konkursamt darauf hin, dass die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 übersähen, dass die während der Stundung mit Zustimmung des Sachwalters eingegangenen Verbindlichkeiten die Masse in einem Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung oder in einem nachfolgenden Konkurs verpflichten würden (Art. 310 Abs. 2 SchKG). Diese Verbindlichkeiten seien Massaschulden.