Entscheids ABS 16 217 [BB 10], wonach sich der Betrag von CHF 37'500.00 aus Gebühren von CHF 31'000.00 und aus Kosten der Aktenaufbewahrung von CHF 6'500.00 zusammensetze). Das Konkursamt habe also noch im Zirkularschreiben vom 19. Mai 2021 ausdrücklich vorgesehen, dass die Gebühren aus den Einnahmen bezahlt würden, indem die Gebühren vor der Verteilung vom Total der Einnahmen in Abzug gebracht würden. Das Zirkularschreiben vom 19. Mai 2021