6 Praxis und Lehre haben die übrigen Verbindlichkeiten der Masse den Massakosten gleichgestellt. Diese übrigen Verbindlichkeiten, oft auch Massaschulden genannt, haben gemeinsam, dass sie ihren Ursprung in einer Tatsache haben, welche sich nach Konkurseröffnung ereignet hat. Die Massaschulden lassen sich nach ihrem Entstehungsrund in drei Gruppen aufgliedern; Verbindlichkeiten aus Vertrag, Verbindlichkeiten aus Urteil und Verbindlichkeiten, die direkt aus dem Gesetz folgen.