4.4 Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 machten geltend, dass der Grundfehler, welcher dem Verteilungsplan des Konkursamts zugrunde liege, darin bestehe, dass das Konkursamt nicht konsequent zwischen Massaschulden des Konkursverfahrens und Massaschulden des Nachlassverfahrens unterscheide. Der Verteilungsplan stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Grundlagen.