5 - In erster Linie würden die Auslagen des Konkursamts und die Massaschulden aus dem Konkursverfahren gedeckt. Diese Forderungen könnten durch die Einnahmen vollständig beglichen werden. - In zweiter Linie würden die Massaschulden aus dem Nachlassverfahren gedeckt, die zeitlich vor der Konkurseröffnung angefallen seien. Diese Massaschulden würden auf CHF 1'269'929.27 beziffert.