Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 vertraten die Ansicht, dass nur die im Verteilungsplan aufgeführten «Auslagen gem. Konkurs-Protokoll» tatsächlich Auslagen des Konkursamts betreffen würden. Bei den «Auslagen gem. Kontoauszug» handle es sich nicht um eigentliche Auslagen, sondern um die Massaschulden des Konkursverfahrens. Der Verteilungsplan sehe somit die folgende Reihenfolge zur Deckung der offenen Massaverbindlichkeiten vor: