4. 4.1 Mit diesem Vorgehen waren die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 nicht einverstanden. Sie erhoben mit Eingabe vom 30. Juli 2021 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen und stellten folgenden Antrag (Verfahren ABS 21 233): Der «Verteilungsplan Massaforderungen» im Konkursverfahren der F.________ AG vom 29. Juni 2021 sei aufzuheben, soweit dieser vorsieht, dass die Massaschulden aus einem dem Konkurs zeitlich vorangehenden Nachlassverfahren vor den Gebühren des Konkursverfahrens befriedigt werden.