Gegenstand Beschwerde (SchKG 17) Regeste: Massaschulden eines dem Konkurs zeitlich vorausgegangen Nachlassverfahrens Verbindlichkeiten, die während eines dem Konkursverfahren zeitlich vorausgegangenen Nachlassverfahrens mit Zustimmung des Sachwalters entstanden sind, stellen Massaschulden im Konkursverfahren dar (vgl. Art. 310 Abs. 2 SchKG). Die Rechtsprechung hat eine Rangordnung entwickelt, wenn das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Massaverbindlichkeiten zu decken: