Es sei die angefochtene Verfügung vom 30.08.2021 aufzuheben und es sei das Betreibungsamt bzw. die Dienststelle Mittelland anzuweisen, das betreibungsrechtliche Existenzminimum für die Zeit ab Beginn der Pfändungsgruppe Nr. X.________ anzupassen bzw. um die geltend gemachten Auslagen und Kosten der Tochter der Beschwerdeführerin zu ergänzen und der Beschwerdeführerin den durch die Anpassung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums seither zu viel gepfändeten Betrag zurückzuzahlen.