2. 2.1 Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 9. September 2021 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde und stellte die folgenden Rechtsbegehren: 1. Es sei die angefochtene Verfügung vom 30.08.2021 aufzuheben und es sei das Betreibungsamt bzw. die Dienststelle Mittelland anzuweisen, das betreibungsrechtliche Existenzminimum für die Zeit ab Beginn der Pfändungsgruppe Nr. X.__