Gegenstand Beschwerde (Art. 17 SchKG) Regeste Besucht das volljährige Kind des Schuldners nach Abschluss einer Berufslehre eine Berufsmaturitätsschule, können die entsprechenden Ausbildungskosten nicht im Existenzminimum des Schuldners berücksichtigt werden (E. 6). Erwägungen: 1. 1.1 A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wird vor dem Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland (nachfolgend: Betreibungsamt), betrieben. 1.2 Mit Verfügung vom 30. August 2021 wies das Betreibungsamt den Antrag der Beschwerdeführerin um Anpassung ihres Existenzminimums in der Pfändungsgruppe Nr. X.________ ab (Beschwerdebeilage [BB] 1).