2. Die Zustellungen des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. _____, des Arrestbefehls und der dazugehörigen Arresturkunde im Arrestverfahren Nr. _____ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland durch öffentliche Bekanntmachung vom 30. Juni 2021 werden aufgehoben. Das Betreibungsamt Bern-Mittelland wird verpflichtet, eine korrekte Zustellung dieser Urkunden vorzunehmen. 3. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen (Arrestvollzug). 4. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen gesprochen.