Selbständige Schadenersatz- oder Gewinnherausgabeansprüche des Patentinhabers aus vergangenen Patentverletzungen könnten nur verarrestiert werden, wenn sie ausreichend spezifiziert sind (BGE 142 III 348 E. 3.6.2 S. 354; SCHWEIZER, a.a.O., N. 9 zu Art. 33 PatG). 9.5.3 Vorliegend ist erstellt, dass der Schweizer Teil des Patents EP Y._____ im Patentregister des IGE am 31. Juli 2020 gelöscht wurde (BB 10). Im Unterschied zum zitierten Bundesgerichtsurteil erfolgte die Löschung jedoch nicht «definitiv» wegen Ablauf der maximalen Schutzdauer, sondern wegen Nichtbezahlung der nationalen Jahresgebühr (vgl. Art. 15 Abs. 1 Bst.