HEINRICH, in: Schweizerisches Patentgesetz/Europäisches Patentübereinkommen, Kommentar in synoptischer Darstellung, 3. Aufl. 2018, N. 36 zu Art. 33 PatG). Mit dem Erlöschen des Patents, z.B. durch Nichtbezahlung der Jahresgebühren oder Ablauf des maximalen Patentschutzes, endet das exklusive Recht des Patentinhabers. Die Erfindung wird dann frei verfügbar und fällt in das sog. Public Domain: Jeder kann sie verwenden, es besteht kein absolutes subjektives