Es erschliesse sich ihm jedoch nicht, weshalb die Beschwerdeführerin den Arrest aufheben wolle, wenn das gelöschte Patent gar keinen Wert aufweise. 9.4 Die Gläubigerin hält fest, dass die Löschung aufgrund der Nichtbezahlung der Jahresgebühr durch die Beschwerdeführerin erfolgte und der Arrest damit für die Gläubigerin ins Leere gelaufen sei.