65 SchKG). Der Umfang einer erteilten Vollmacht wird nach den allgemeinen Prinzipien, insbesondere nach dem Vertrauensgrundsatz, festgelegt (ausführlich KLEIN, in: Zürcher Kommentar, die Stellvertretung, 3. Aufl. 2020, N. 37 ff.). Die Rechtsprechung stellt jedoch strenge Anforderungen an die Zustellungsbevollmächtigung: Eine Anwaltsvollmacht für die Führung eines Gerichtsprozesses ermächtigt ohne explizite Anordnung nicht dazu, Betreibungsurkunden im Zusammenhang mit diesem Prozess entgegenzunehmen (Urteile des Bundesgerichts 7B.86/2006 vom 8. Februar 2007 E. 2.1; 5A_45/2015 vom 20. April 2015 E. 3.2; GILLIÉRON, a.a.