Das Betreibungsamt beruft sich darauf, dass die F.________ vom IGE als Vertreterin genannt wurde und es sich dabei um eine internationale Anwaltskanzlei mit 18 Niederlassungen handle. Die Gläubigerin bringt unter Berufung auf die Vollmacht und den Internetauftritt der F.________ vor, dass diese von der Beschwerdeführerin umfassend mit der Wahrung ihrer Interessen betreffend die Patente beauftragt worden sei. Insbesondere sei auch der Schutz und die Verteidigung der Patente ihre Aufgabe gewesen.