9 trages zwischen der Beschwerdeführerin und der F.________, als auch der Mitteilung des Supervision Departements der TPEx an die Beschwerdeführerin betreffend Schweizer Pressartikel sowie die damit verlangte Stellungnahme der Beschwerdeführerin. 6.3.2 Auf die schriftliche Auskunft des IGE kann verzichtet werden, ebenso auf die Edition der Akten des Regionalgerichts betreffend Arrestverfahren. Die Unterlagen würden am vorliegenden Ergebnis nichts ändern.