b. Eventualiter sei der Vollzug des Arrestbefehls Nr. _____ vom 17. Februar 2021 und der dazugehörigen Arresturkunde vom 3. März 2021 hinsichtlich des Patents Y.________ aufzuheben. c. Sub-eventualiter sei der Beschwerdeführerin die Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Vollzug des Arrestbefehls Nr. _____ vom 17. Februar 2021 und der dazugehörigen Arresturkunde vom 3. März 2021 wiederherzustellen. Verfahrensanträge: 1. Der vorliegenden Beschwerde, den vorliegenden Feststellungsanträgen und den vorliegenden Fristwiederherstellungsgesuchen sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren.