2.a. Es seien sämtliche Verfügungen und Betreibungshandlungen zur Fortsetzung der Betreibung gestützt auf den Zahlungsbefehl Nr. _____ des Betreibungsamts Bern-Mittelland vom 10. März 2021 für nichtig zu erklären. b. Eventualiter seien sämtliche Verfügungen und Betreibungshandlungen zur Fortsetzung der Betreibung gestützt auf den Zahlungsbefehl Nr. _____ des Betreibungsamts Bern-Mittelland vom 10. März 2021 aufzuheben. B. Betreffend Arrestbefehl und Arresturkunde: