1.a. Die Zustellung des Zahlungsbefehls Nr. _____ des Betreibungsamts Bern-Mittelland vom 10. März 2021 durch öffentliche Bekanntmachung mit SHAB-Publikation Nr. _____ vom 30. Juni 2021 sei für nichtig zu erklären und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die öffentliche Bekanntmachung im SHAB löschen zu lassen und der Beschwerdeführerin den Zahlungsbefehl Nr. _____ vom 10. März 2021 ordnungsgemäss auf dem Rechtshilfeweg zuzustellen.