___ mit der Bitte zu beurteilen, ob es sich dabei um einen seriösen Nachrichtenartikel handle (BB 12). Nach erstem telefonischem Kontakt am 16. August 2021 mit dem Betreibungsamt wandte sich die nun durch die Rechtsanwälte E.________ und B.________ vertretene Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 19. August 2021 an das Betreibungsamt, erhob Rechtsvorschlag und ersuchte um Akteneinsicht (BB 15). Am 26. August 2021 erhob die Beschwerdeführerin beim Regionalgericht Arresteinsprache (GB 14).