Am 30. Juni 2021 erfolgte die Publikation des Arrestbefehls, der Arresturkunde und des Zahlungsbefehls im Schweizerischen Handelsamtsblatt (BB 4 und 5). Die Gläubigerin erhielt das Doppel des Zahlungsbefehls am 3. August 2021 und stellte tags darauf das Fortsetzungsbegehren (BB 6). 2.8 Die Gratiszeitung J.________ publizierte im Juli 2021 einen Artikel über die Streitigkeit der beiden Pharmaunternehmen, worin auch ausgeführt wurde, dass zwei Patente der Beschwerdeführerin an den Meistbietenden verkauft werden könnten (BB 13).