in Genf, adressiert. Die Beschwerdeführerin wurde darin eingeladen, das Betreibungsamt Genf aufzusuchen bzw. mitzuteilen, sollte sie verhindert sein (GB 13). 2.5 Diese Mitteilung des Betreibungsamtes Genf gelangte an die österreichischen Patentanwälte der Beschwerdeführerin (G.________) und wurde durch diese wiederum als Anhang einer E-Mail vom 29. April 2021 mit dem Betreff «ACTION REQUI- RED: Switzerland: Patent No. X._____ […]» der Beschwerdeführerin zugestellt (GB 13).