Das Betreibungsamt zeigte die Arrestierung (Arrest Nr. _____) gleichentags dem IGE an (Schreiben vom 19. Februar 2021, Beilage III des Betreibungsamtes). Ebenfalls am 19. Februar 2021 informierte das IGE die im Patentregister als Vertreterin eingetragene Anwaltskanzlei F.________ in Genf über die erfolgte Arrestlegung (vgl. Mitteilung auf der Arresturkunde, Beilage V des Betreibungsamtes). 2.3 Am 4. März 2021 übergab das Betreibungsamt die Arresturkunde zuhanden der Gläubigerin der Post. Nach Erhalt prosequierte die Gläubigerin den Arrest am 8. März 2021 mittels Betreibung (Betreibung Nr. _____;