d SchKG entspricht. Schuldner können sich demnach nur auf die Gesetzesbestimmung berufen, solange die Forderung bestritten ist (Urteil des Bundesgerichts 5A_701/2020 vom 23. Juli 2021 E. 3.4; vgl. auch Votum Flach für die Kommission, AB 2016 N 2021). 5.3 Ob eine Betreibung gerechtfertigt ist oder nicht, ist im Rahmen eines Gesuchs betreffend Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte, resp. im darauf fussenden Beschwerdeverfahren nicht abschliessend zu prüfen (BERNAUER, Der neue Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG in der Praxis, AJP 2019 S. 697 ff.).