Deshalb habe das Betreibungsamt die Gläubigerin per Email aufgefordert, die Zahlungsgründe zu nennen. In ihrer Antwort habe die Gläubigerin erklärt, die vier Zahlungen des Beschwerdeführers seien für die unbezahlten Mieten ihrer gemeinsamen Wohnung in Worb gewesen. Deshalb sei das Gesuch des Beschwer- 3 deführers abgewiesen worden und die Betreibung Nr.___ bleibe auf seinem Betreibungsregisterauszug sichtbar.