SR 281.1], weil die Gläubigerin in der vorliegenden Betreibung keine weiteren Schritte eingeleitet habe (VB II). 1.4 Am 26. Juli 2021 zeigte das Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland (nachfolgend: Betreibungsamt) der Gläubigerin das Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an und forderte sie auf, den Nachweis über die Einleitung eines Verfahrens zur Beseitigung des Rechtsvorschlags gemäss Art. 79 – 84 SchKG zu erbringen (VB III). 1.5 Die Gläubigerin reichte per Email am 4. August 2021 vier Zahlungsbelege ein (VB IV).