Erwägungen: 1. 1.1 In der Betreibung Nr.___ wird A.________ (nachfolgend: Beschwerdefüher) von B.________ (nachfolgend: Gläubigerin) für eine Forderung von CHF 4'750.00 zzgl. Akzessorien betrieben. Als Forderungsgrund wurde «zwei unbezahlte Mietzinse für die Monate Februar 2020 und April 2020 für die Wohnung C.________ vermerkt. 1.2 Am 18. Januar 2021 wurde dem Beschwerdeführer der Zahlungsbefehl zugestellt. Er erhob umgehend Rechtsvorschlag (Vernehmlassungsbeilagen [VB] I). 1.3 Am 12. Juli 2021 stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung im Sinne von Art.