Der Beschwerdeführer verfügte im Zeitpunkt des Pfändungsvollzugs am 28. Mai 2021 auf seinem Konto über ein Guthaben von CHF 10'473.35. Davon hat das Betreibungsamt einen Betrag von CHF 3'000.00 gepfändet. Dem Beschwerdeführer verbleibt damit ein Betrag von CHF 7'437.35.