Der monatliche Grundbetrag für einen alleinstehenden Schuldner beträgt CHF 1'200.00 (Ziff. I der Beilage 1 zum Kreisschreiben Nr. B 1 der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern vom 1. April 2010, redaktionell geändert am 1. Juli 2020). 4.3 Anhand des Kontoauszugs ist ersichtlich, dass dem Beschwerdeführer seit der letzten Taggeldzahlung vom 4. Februar 2021 eine einzige Gutschrift von CHF 557.60 erhielt. Es muss demnach davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer über kein regelmässiges Einkommen verfügt und somit sein monatliches Existenzminimum nicht decken kann.