2. Die Beschwerde gegen den Widerruf der Freihandverkaufsverfügung vom 9. Juni 2021 wird abgewiesen. 3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Betreibungs- und Konkursamt Seeland Bern, 16. Februar 2022 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: Oberrichter Studiger Die Gerichtsschreiberin: