11 ein ausgeschlossen (Art. 31 OR). Es kann somit vorliegend offengelassen werden, ob der Beschwerdeführer sinngemäss auch einen Grundlagenirrtum im Sinne von Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR geltend macht. 5.5 Selbst wenn also auf die Beschwerde gegen die Freihandverkaufsverfügung vom 3. Februar 2021 eingetreten werden könnte, wäre demnach die Freihandverkaufsverfügung des Konkursamts auch in materieller Hinsicht nicht zu beanstanden und die dagegen erhobene Beschwerde wäre abzuweisen. IV.