5. 5.1 Soweit der Beschwerdeführer schliesslich geltend macht, der Zustand des Segelboots entspreche nicht der Auktionsbeschreibung auf ricardo.ch, richtet sich seine Beschwerde – wie bereits vorstehend erwogen – grösstenteils gegen die Freihandverkaufsverfügung vom 3. Februar 2021. Zwar ist auf diese aus den genannten Gründen nicht einzutreten (vgl. E. 3.4.1 ff. oben). Dennoch ist der Beschwerdeführer in materieller Hinsicht ergänzend auf Folgendes hinzuweisen: 5.2 Beim Freihandverkauf ist eine Gewährleistungspflicht grundsätzlich ausgeschlossen, da es sich dabei um einen Akt der Zwangsvollstreckung handelt.