4.4 4.4.1 Zu keinem anderen Ergebnis gelangt die Aufsichtsbehörde schliesslich bei Anwendung der AGB von ricardo.ch (abrufbar unter: , besucht am 16. Februar 2022). Nach deren Ziff. 6.2.7 ist ein Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und seinerseits allfällige bereits erbrachte Leistungen zurückzuverlangen, wenn ein Mitglied seine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht erbringt. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner selbst die Leistungserbringung vereitelt hat.