Indem das Konkursamt den Vorschlag des Beschwerdeführers mit E- Mail vom 27. Juni 2021 bestätigt hat, einigten sich die Parteien auf eine Anzahlung von CHF 5’000.00 am 31. Mai 2021 (Auslösung der Zahlung) sowie die Begleichung des Restkaufpreises bis am 7. Juni 2021 vor Ort in der Dienststelle. Der Beschwerdeführer erklärt zwar in seiner Beschwerde, zwischenzeitlich CHF 5'000.00 an das Konkursamt überwiesen zu haben, macht jedoch nicht geltend, den vollen Kaufpreis bis am 7. Juni 2021 bezahlt zu haben.